Ist e-Scooter fahren in Deutschland erlaubt?

E Scooter fahren wird immer beliebter – und das bei Jung und Alt! Allerdings gibt es viele Punkte, die Du beim Kauf, der Nutzung und im Straßenverkehr beachten solltest. In den folgenden Abschnitten bringen wir Dir den neuen Trend näher, damit Du in Zukunft viel Fahrspaß und die nötige Sicherheit hast.

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e-Scooter fahren ist auf deutschen Straßen erlaubt

Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen in Deutschland elektrische Tretroller, auch bekannt als e-Scooter, im Straßenverkehr unterwegs sein. Wenn Du einen e-Scooter fahren möchtest, benötigst Du keinen Führerschein. Allerdings ist ein Mindestalter einzuhalten.

  • für elektrische Tretroller mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h sind es 12 Jahre
  • mit einer Geschwindigkeit von über 12 km/h bis höchstens 20 km/h sind 14 Jahre vorgegeben.
  • ebenso wie bei Fahrrädern besteht auch bei der Nutzung der elektrischen Scooter keine Helmpflicht.

Für e-Scooter mit einer Geschwindigkeit von maximal 12 km/h gilt:

  • Grundsätzlich auf dem Gehweg fahren.
  • Ist kein Gehweg vorhanden, kannst Du auch auf den Radweg ausweichen.
  • Gibt es auch keinen Radweg, ist das Fahren auf der Straße erlaubt.

Für e-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 12 km/h – bis 20 km/h gilt:

Grundsätzlich den Radweg nutzen. Fehlt der Radweg, muss Du auf die Straße ausweichen. Wenn Du mit einem eScooter nicht dort fährst, wo Du fahren sollst, musst Du mit einem Bußgeld zwischen 15,00 und 30,00 Euro rechnen.

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Was braucht mein e-Scooter für die Straßenzulassung?

Technisch gibt es einige spezifische Anforderungen, die ein e-Scooter erfüllen muss.

  • Dazu gehört die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h.
  • Die Nennleistung des E-Motors darf maximal 500 Watt betragen.
  • Das Höchstgewicht liegt bei 55 Kilogramm.
  • Außerdem müssen die Scooter mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen und einer Lichtanlage gerüstet sein. Letztere kann auch abnehmbar sein.
  • Außerdem gehören eine Klingel sowie seitliche Reflektoren zur Sicherheitsausstattung.
  • Eine Lenk- oder Haltestange ist ebenfalls Pflicht.
  • Auch wenn die Ausstattung komplett legal ist, muss der Hersteller eine ABE beantragen.

Erst wenn die ABE erteilt wurde, hat der eScooter in Deutschland auch eine offizielle Zulassung.

Für die bis zu 20 km/h-schnellen City Roller bleibt die Nutzung der Fußwege tabu. Der E-Scooter ist daher faktisch einem Fahrrad gleichgestellt. Das Mindestalter des Nutzers wurde auf 14 Jahre festgelegt. Gesundheitsexperten empfehlen aber das Tragen von Fahrradhelmen. Eine Mitnahme in Bus und Bahn hängt vom Verkehrsbetrieb ab. Dort solltest Du erfragen, ob der Transport von e-Rollern in den öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt ist.

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Braucht mein e-Scooter eine Versicherung?

Generell gilt, dass alle e-Scooter, die von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden und im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden sollen, Kfz-versichert werden müssen:

Hierunter zählen e-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt. e-Scooter dürfen maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sein und dürfen ein Gewicht von 55 kg nicht überschreiten.

Voraussetzung ist außerdem, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist – also bremsen kann, steuerbar ist und eine Beleuchtungsanlage mit Reflektoren enthält. Auch eine Klingel muss vorhanden sein.

Den passenden Haftpflichtschutz für Deinen eScooter bieten in Deutschland mittlerweile verschiedene Versicherungen an. Außerdem solltest Du über den Abschluss einer TeilkaskoVersicherung nachdenken. Denn damit sind auch Schäden durch Diebstahl oder Kurzschluss abgedeckt.

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Wie schnell kann ich mit einem Elektro Roller fahren?

Grundsätzlich ist ein e-Scooter mit zwei (manchmal auch mit drei) Rädern ausgestattet. Ebenso mit einem Trittbrett, das über eine Lenk- beziehungsweise Haltestange verfügt. Diese kann auch als Knüppel ausgeführt sein. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Modellen, zwischen denen zahlreiche Unterschiede bestehen. Bei den meisten Ausführungen handelt es sich um Stehroller, es gibt aber auch e-Scooter mit einem rohrgestütztem Sattel. Der Gesetzgeber klassifiziert E-Scooter allein anhand ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, infolgedessen gibt es drei Arten von EScootern:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 Stundenkilometern
  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern
  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern
  • E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern erhalten prinzipiell keine Zulassung.

Das bedeutet, dass Du solch einen e-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen fahren darfst. Da sich die Straßenverkehrsordnung nicht auf private Grundstücke bezieht, darfst Du hier jedoch auch mit einem nicht zugelassenen Modell fahren. Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Stundenkilometern waren bereits vor der Einführung der neuen Verordnung erlaubt. Aufgrund ihrer geringen Motorisierung gelten Modelle dieser Klasse nicht als Kraftfahrzeuge. Demzufolge gilt für diese Art e-Scooter weder eine Kennzeichen- noch eine Versicherungspflicht.

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Wie lange hält der Akku bei einem Elektro Roller?

Wie lange der Akku eines eScooters hält, kann man pauschal nicht sagen. So beträgt bei Verleihern von e Scootern die Nutzungsdauer etwa 28 bis 32 Tagen. Andere Verleiher berichten von drei Monaten und wieder andere Verleiher geben für neue Modelle inzwischen auch schon eine Lebensdauer von über 12 Monaten an. Die Lebensdauer der eRoller bei der Nutzung in Haushalten wird sich durch geringere Abnutzungserscheinungen von denen im Verleih unterscheiden. Ferner gelten auch für e-Scooter die üblichen gesetzlichen Gewährleistungspflichten. So kannst Du, im Fall von Mängeln, grundsätzlich zwei Jahre nach Erhalt des Produkts eine Ersatzlieferung oder Reparatur verlangen.

Temperatur: Vermeide – sofern möglich – das Abstellen oder das Lagern des City Rollers überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So solltest Du einen Scooter besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne parken.

Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden.

Lagerungsbedingungen: Während einer „Überwinterung“ des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 30 – 40 % während der Lagerung.

Umgangsbedingungen: Du solltest auf jeden Fall Beschädigungen des Akkus vermeiden, wie zum Beispiel durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen oder „Hinschmeißen“ des e-Scooters. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann.

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Darf ich meinen e-Scooter tunen damit er schneller fährt?

Du musst Dir keine Sorgen machen – außer vielleicht um die Herstellergarantie – wenn Du dem eigenen Scooter ein rein kosmetisches Upgrade bescherst. Wenn Du hingegen einen größeren Akku verbaust, solltest Du sicherheitshalber danach eine Typisierung vornehmen lassen. Denn durch einen solchen Umbau könnte prinzipiell die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt werden – etwa hinsichtlich der Trittfläche oder des Lenkverhaltens.

Auf jeden Fall notwendig ist eine Prüfung bei einer Steigerung der Motorleistung. Bei einigen Modellen ist auch das über das Aufspielen einer modifizierten Firmware möglich. Technisch gesehen sind viele e-Scooter ab Werk eigentlich in der Lage, schneller als 25 km/h zu fahren, werden aber aus sicherheitstechnischen Überlegungen, wie zum Beispiel der Bremsweg, gedrosselt. Zudem begrenzt das Kraftfahrgesetz die Definition des e-Rollers auf eben jene 25 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Erhöht man jedoch die Motorleistung, ist anschließend eine erneute Typisierung bei der jeweiligen Landesprüfstelle für Verkehrssicherheit notwendig. Steigert man die Leistung über 600 Watt oder die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke über 25 km/h, fällt ein e-Scooter nicht mehr in die Fahrrad-Definition.

Die Vorteile der neuen City-Roller

  • Einsparung von CO2-Emissionen in Innenstädten
  • Entlastung der Straßen und des ÖPNV
  • Verringerung der Parkraumproblematik
  • Senkung der Feinstaubbelastung in Innenstädten
  • Zeitersparnis gegenüber dem zu Fuß gehen

e-Scooter sind ein Teil der sogenannten Micro-Mobility. Dabei handelt es sich um ein Mobilitätskonzept für kürzeste Strecken innerhalb von Städten. Hintergrund ist die Entlastung der Straße, indem Menschen beispielsweise statt dem Auto für kurze Strecken den e-Scooter nehmen. Vor allem aber soll der eScooter das Transportgefährt für die letzte Meile sein. Also etwa für den Weg von der Haustür bis zur U-Bahn-Station oder von der Bushaltestelle bis zum Arbeitsplatz. Auf kurzen Entfernungen sollen sie zudem die öffentlichen Verkehrsmittel entlasten.