Wie schnell darf ich mit dem e-Scooter fahren?

Scooter fahren wird immer beliebter, aber wie schnell darf ich mit dem e-Scooter fahren?
Elektro Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Jedoch fragen sich viele Besitzer und Besitzerinnen dieser flinken Tretroller, wie schnell sie mit ihrem Gefährt unterwegs sein dürfen.

Wie schnell darf ich mit dem e Scooter fahren?
The Urban e-Scooter

Wie schnell darf ich mit dem e-Scooter im Straßenverkehr fahren?

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Elektro Scooter

  • e-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h
  • e-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Elektro Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h

Modelle, die eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen, sind im Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt.

Wie schnell darf ich mit dem e-Scooter wo fahren?

Ein Elektro Roller darf nicht schneller als 20 km/h fahren. Grundsätzlich dürfen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht auf Gehwegen verwendet werden. Fahreigenschaften der Elektro Scooter sind ähnlich wie bei einem Fahrrad.

Daher gelten im Prinzip gleiche Regelungen wie für Fahrräder. Die Scooter dürfen nur auf Radfahrstreifen, Radwege sowie Fahrradstraßen benutzt werden und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Falls diese Wege nicht vorhanden sind, können die Scooter auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn verwendet werden.

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass man mit einem E-Scooter eine Einbahnstraße auch entgegen der Fahrtrichtung nutzen darf, wenn dies ebenfalls für ein Fahrrad erlaubt ist. Bundesverkehrsminister Scheuer machte den Vorschlag, Busspuren für Elektro Scooter zu öffnen. Jedoch sind diese Vorhaben noch in der Planungsphase und lösen bei Experten kontroverse Diskussionen aus.

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Ein Elektro Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigt eine Zulassung für den Straßenverkehr. Rechtlich gesehen handelt es sich um Kraftfahrzeuge.

  • Daher muss ein Elektro Tretroller eine Versicherungsplakette und Betriebserlaubnis besitzen.
  • Um eine vorhandene Haftpflichtversicherung nachzuweisen, muss der Roller über ein gültiges Kennzeichen verfügen.
  • Beim Kauf muss man daher besonders darauf achten, dass ein bestimmtes Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt.
  • Falls diese fehlt, kann keine Versicherung abgeschlossen werden.
  • Zusätzlich ist es wichtig, dass der Elektro Roller über eine verkehrssichere Ausstattung verfügt.

Ein Elektro Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h darf nicht auf dem Gehweg fahren. Jedoch ist es erlaubt, dass ein Elektro Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h auf dem Gehweg benutzt wird.

Auf kombinierten Rad- und Fußwegen muss ein Scooterfahrer einem Fußgänger absoluten Vorrang geben. Ein Fußgänger darf weder gefährdet noch behindert werden. Falls sich eine Gefahr abzeichnet, ist es nicht ausreichend, nur zu klingeln. Sobald ein Fahrer eine eventuelle Gefahrenlage erkennt, muss er dafür sorgen, dass er rechtzeitig bremsen kann.

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Wo darf ich mit dem e-Scooter nicht fahren?

In Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone sind Elektro Scooter verboten. Falls das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ aufgestellt wurde, ist das Befahren erlaubt. Für Fahrer von Elektrotretrollern ist das Zusatzschild „Radfahrer frei“ in diesem Fall nicht gültig.

Mit dem e-Scooter schnell am Ziel, aber halte dich an die Regeln

Mit einem Elektro Roller ist man vor allem in der Stadt schnell unterwegs. Jedoch ist es wichtig, dass man sich an die vorgegebenen Regeln hält. Grundsätzlich sollte man darauf achten, den Elektro Roller nur auf zugelassenen Fahrradstreifen oder Radwegen zu verwenden. Falls diese nicht vorhanden sind, kann der Roller auf der Straße verwendet werden. Jedoch darf die Höchstgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen. Scooter, deren Maximalgeschwindigkeit 20 km/h überschreitet, sind im öffentlichen Verkehr nicht zugelassen.

  • Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h sind auf Gehwegen nicht erlaubt.
  • Ein Elektroroller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h darf benutzt werden.

Wenn man sich nicht an die vorgeschriebenen Regeln hält, muss man mit Bußgeldern rechnen. Fährt man bei Rot über die Ampel, werden zwischen 60 und 180 Euro fällig. Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kostet 15 bis 30 Euro.

Wird ein E-Roller Fahrer auf der Autobahn erwischt, zahlt er 20 Euro. Für Fahren ohne Versicherungskennzeichen beträgt die zu zahlende Strafe 40 Euro, für das Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis 70 Euro. Nebeneinander fahren ist ebenfalls nicht gestattet. Wird man erwischt, muss man 15 bis 30 Euro zahlen.