Was muss ich beim e-Check beachten?

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen dazu, in regelmäßigen Abständen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte durchführen zu lassen. Unterschieden wird in der DGUV Vorschrift 3 zwischen stationären elektrischen Systemen und Geräten sowie ortsveränderlicher Geräten.

Was muss ich beim e-Check beachten?

Stationäre Geräte müssen spätestens alle vier Jahren, und ortsveränderlicher elektrischer Geräte – je nach Ihrer Einschätzung – zwischen sechs Monaten und zwei Jahren durchgeführt werden. Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Prüfintervalle der Anlagen und Geräte entsprechend eingehalten werden.

Die e-Check-Prüfung ist folglich eine Tätigkeit, die von autorisierten Experten durchgeführt werden sollte. Speziell ausgebildete Techniker, die regelmäßig durch externe Schulungen auf den neuesten Stand gehalten werden, prüfen somit bei Dir im Unternehmen die entsprechenden Geräte und Anlagen mit speziell dafür vorgesehenen Messgeräten. Die Messgeräte werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen neu kalibriert.

Was genau bezeichnet ein e-Check?

Als E-Check wird eine anerkannte sowie normgerechte Prüfung, die DGUV Vorschrift 3 bezeichnet, die sich auf elektrische Anlagen und Geräte bezieht. Die Grundlage stellen die VDE-Bestimmungen dar, die die Prüfverfahren beschreiben, wie Geräte und Anlagen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Aufgesetzt wurden die Bestimmungen vom Verband Deutscher Elektrotechniker und dient Deiner Sicherheit am Arbeitsplatz.

Verläuft die Prüfung elektrischer Geräte einwandfrei, so wird das jeweilige Gerät mit einer E-Check-Prüfplakette (DGUV V3) versehen. Ebenso wird der Prüfumfang protokolliert. Sollte die Prüfung elektrischer Geräte wiederum Mängel aufweisen, so werden diese im Rahmen der Prüfung dokumentiert und im Prüfprotokoll ebenfalls festgehalten.

Was besagt die DGUV Vorschrift 3

Die DGUV 3 wurde als Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konzipiert und erlassen. Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen verbindlich dazu, für die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Die DGUV Vorschrift 3 geht im Detail auf elektrische Geräte und Anlagen ein, die folglich im gewerblichen Bereich Anwendung finden.

Die DGUV V3 ist grundsätzlich für alle elektrischen Anlagen und Geräte ungeachtet der Höhe oder Art der Spannung gültig. Ebenso regelt die Vorschrift den Umgang sowie die Arbeiten an den Anlagen und Geräten. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktion sowie der Umgang mit den Geräten und Anlagen liegt stets beim Unternehmen. Die Prüfung elektrischer Geräte sollte stets durch speziell ausgebildete Profis stattfinden, die ebenso über geeignetes Equipment zum Messen verfügen.

Regalprüfung nach DGUV

Regale, die eine gewerbliche Nutzung unterliegen, müssen in regelmäßigen Zeitabständen einer Regalprüfung unterzogen werden (DIN 15635). Sinn dieser Prüfung ist, durch die permanente Beladung und Entladung der Regale frühzeitig Schäden festzustellen, die ein gravierendes Unfallrisiko darstellen. Die Regalprüfung ist folglich eine Maßnahme, die zum Schutz der Arbeiter dient, die im Lager Arbeiten vorrichten – somit dient diese der Unfallvermeidung.

Die Prüfung findet für gewöhnlich einmal wöchentlich statt. Intervalle können jedoch auch geringer ausfallen, sollten die Regale einer besonderen Belastung ausgesetzt sein. Die Kontrolleure, die die Regalprüfung durchführen, müssen entsprechend unterrichtet und eingewiesen sein. Ebenso ist es als vorteilhaft anzusehen, wenn die Regalprüfung nach DIN 15635 durch unterschiedliche Mitarbeiter stattfindet – also eine abwechselnde Prüfung erfolgt. Die Fähigkeit der Person, die Regalprüfung durchführen zu dürfen, erfolgt durch genügend Berufserfahrung, einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie eine Tätigkeit in dem Umfeld, welches durch die Person geprüft werden soll. Hinzu kommt eine bestandene Weiterbildung, um die Regalprüfung durchführen zu dürfen.

Was du zur Prüfung DGUV V3 wissen solltest

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Prüfung DGUV V3 in regelmäßigen Abständen an den elektronischen Geräten sowie Anlagen durchführen zu lassen. Die Prüfintervalle betragen in der Regel vier Jahre, kann aber unter bestimmten Umständen auch zwischen sechs Monaten und zwei Jahren betragen. Wir empfehlen grundsätzlich, die Prüfung elektrischer Geräte von Profis durchführen zu lassen, die entsprechend in regelmäßigen Abständen an Schulungen und Weiterbildungen teilnehmen.

Die Prüfungen werden von den Technikern mit speziellen Messgeräten durchgeführt, die wiederum regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nachkalibriert werden. Bei ordnungsgemäßer Funktion des jeweils geprüften Geräts wird eine E-Check-Prüfplakette (DGUV V3) vergeben. Grundsätzlich wird zu jedem Prüfvorgang ein Berichtsprotokoll angefertigt. Für die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit der Geräte und Anlagen ist das Unternehmen verantwortlich. Die Prüfung der Geräte dient der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz in einem Unternehmen und wurde vom Verband Deutscher Elektrotechniker ins Leben gerufen.